Vollnarkose
Bei einer Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) ist das Bewusstsein während der Behandlung vollständig ausgeschaltet. Eine Anästhesistin oder ein Anästhesist führt sie durch, überwacht die Vitalfunktionen und klärt vorher unter anderem über die Nüchternheit auf. Laut Leitlinie kommt sie bei Zahnbehandlungsangst nur in Ausnahmefällen in Frage und behandelt die Angst selbst nicht dauerhaft.
Quellen: S3-Leitlinie „Zahnbehandlungsangst beim Erwachsenen“ (DGZMK/AWMF 083-020, Stand 10/2019, in Überarbeitung) (öffnet in neuem Tab) · Bundeszahnärztekammer: Ambulante Vollnarkose zur zahnärztlichen Behandlung (10/2024) (öffnet in neuem Tab) · Stand: 31.10.2026